Fachlich methodische Kompetenzen:
- Sie/er kann Aktivitätsanalysen durchführen.
- Sie/er kann Fähigkeitsanalysen durchführen.
- Sie/er kann durch systematische Betrachtung die Handlungskompetenz der Klientin/des Klienten im Wesentlichen erfassen.
- Sie/ er kann für den ergotherapeutischen Einsatz von Handlungen die Aktivitäts- und Fähigkeitsanalyse verknüpfen.
Modulprüfung ETG2 im Februar (nähere Informationen dazu in ETP1I