Fachlich methodische Kompetenzen:

  • Sie/er kann Aktivitätsanalysen durchführen.
  • Sie/er kann Fähigkeitsanalysen durchführen.
  • Sie/er kann durch systematische Betrachtung die Handlungskompetenz der Klientin/des Klienten im Wesentlichen erfassen.
  • Sie/ er kann für den ergotherapeutischen Einsatz von Handlungen die Aktivitäts- und Fähigkeitsanalyse verknüpfen.
Prüfungsmodalität:

Modulprüfung ETG2 im Februar (nähere Informationen dazu in ETP1I